Datenschutzberatung
Mit unserer Erfahrung sicher aufgestellt

Die Gesetze zum Datenschutz in Deutschland

Mit der Ablösung der Datenschutzrichtlinie aus 1995 hat die EU mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) den Grundstein für eine EU-weite Angleichung des Datenschutzniveaus auf den Weg gebracht. Bereits seit 2016 begleitet diese Verordnung uns beruflichen Alltag und regelt den sicheren Umgang mit personenbezogenen Daten. Seit 25. Mai 2018 ist dieses rechtliche Rahmenwerk dann in der gesamten Europäischen Union (EU) in Kraft getreten. Die DSGVO wird in Deutschland durch das BDSG (neu) ergänzt somit die Regelungen der DSGVO. Weitere Gesetze, die im Zusammenhang mit der DSGVO und dem Datenschutz in Deutschland stehen, sind das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) sowie das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG).

Mit Erfahrung gut beraten

Mit der langjährigen Erfahrung als interner Datenschutzbeauftragter eines namhaften amerikanischen Versandhandelsunternehmen konnte schrittweise der Übergang vom BDSG zur DSGVO realisiert werden. Einhergehend mit der Einführung war auch ein Umdenken bei den Führungskräften notwendig, da die Verantwortung für die korrekte Umsetzung in den Fachbereichen nunmehr angesiedelt. Durch Beratung, Schulung und Dokumentation konnte so über Jahre hinweg ein gesetzkonformes Datenschutzkonzept implementiert werden. Aufgrund des Fachwissens in nahezu allen Bereichen des Versandhandels konnten so Prozesse dokumentiert und datenschutzkonform abgebildet werden.

Unser Angebot

  • Beantwortung von Betroffenenanfragen
  • Erstellung datenschutzrelevanter Dokumentationen
  • Prüfung und Dokumentation TOM
  • Prüfung und Dokumentation VVT
  • Bewertung des Datenschutzkonzeptes
  • Weitere Themen auf Anfrage

Wo können wir Sie unterstützen?

Die gesetzlichen Anforderungen unterliegen einer hohen Dynamik und lassen oft Spielraum für Interpretationen. Hinzu häufen sich die Betroffenenanfragen, die neben der Auskunft auch datenschutzkonforme Löschungen fordern. Kommen neue Systeme zur Datenverarbeitung zum Einsatz, so ist eine Prüfung und Bewertung erforderlich. Auch die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) stellen umfangreiche Anforderungen, die es zu prüfen, dokumentieren oder auch anzupassen gilt. Nicht zu vergessen ist eine umfassende Dokumentation der Prozesse zur Verarbeitung personenbezogener Daten, was über ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) erfolgt.

Nahezu alle diese Bereiche decken wir durch unsere Beratung ab. Wir agieren hier jedoch nicht als externer Datenschutzbeauftragter. Da wir selbst einen hohen Anspruch an unsere Dienstleistung haben, können wir dies derzeit zeitlich und auch organisatorisch nicht anbieten.

Interessiert? Dann nehmen Sie doch gleich Kontakt auf. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

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